Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehalter müssen immer mit Schadensersatzansprüchen rechen. Halter von Pferden haften für ihr Tier, auch wenn sie vom Schaden nichts mitbekommen haben.

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf muss ein Pferdehalter für die Huftritte seines Pferdes haften, auch wenn es auf der Koppel steht und eine Person die Pferdekoppel trotz Warnhinweisen betritt. In folgendem Fall hatte eine Frau, trotz dieser Schilder, die Weide überquert und wurde von einem Pferd getreten. Für den erlittenen Schienenbeinbruch bekam sie 6.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Richter waren der Auffassung, dass die Frau die Gefahr durch die Pferde nicht erkannt hat. Es spielte auch keine Rolle, dass die Frau fremden Grund und Boden betreten hat.

Zumal auch kleine Schäden hohe Kosten verursachen können ist eine Pferdehaftpflichtversicherung unumgänglich. Im Wesentlichen reguliert die Pferdehaftpflichversicherung drei Schadensarten: Den Sachschaden, Personenschäden sowie Vermögensschäden. Wie man sieht ist es wichtig sich mit einer Tierhalterhaftpflicht gegen Schadensersatzansprüche zu schützen.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

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